Jedes Unternehmen durchläuft in seiner Entwicklung kritische Phasen. Externe Beratungskompetenz wird in dieser Situation oft zu spät in Anspruch genommen.
Spätestens bei Zahlungsstockungen gilt es, eine existenzielle Bedrohung abzuwenden, denn sie kann auch viele rechtliche Angriffe auslösen. Unternehmenskrisen erfordern sofortiges Handeln mit höchster Aufmerksamkeit.
Dabei kann gerade der erfahrene und kompetente Blick eines Externen neue Lösungen bringen, um ein Unternehmen wieder wettbewerbsfähig zu machen. Dazu brauchen Sie jedoch vor allem Vertrauen bei Mitarbeitern, Banken und ein Krisenmanagement, das mit all diesen Aufgaben bis hin zu Gesprächen mit Gläubigern souverän umgehen kann.
Das können wir für Sie leisten:
- Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes mit Szenarien und Maßnahmen
- Erstellung von Fortführungsprognosen bzw. Sanierungsgutachten
- Verhandlungen mit Gläubigern, Banken, Gesellschaftern und Mitarbeitern
- und wir bleiben zur Sicherung des Sanierungserfolges auch aktiv dabei
Eine erfolgreiche Sanierung benötigt eine Überwachung der Sanierungsmaßnahmen und der finanziellen Zwischenziele. Wir übernehmen das Controlling. Wir betrachten die Sanierungsmaßnahmen und analysieren Abweichungen und deren Folgen umgehend. Bei Fehlentwicklungen kann somit schnell und effizient reagiert werden, besonders in der Kommunikation mit Banken.
Sollte die Analyse zeigen, dass eine Fortführung unter den gegebenen Randbedingungen nicht zu empfehlen ist, können wir auf ein Netzwerk mit Insolvenzrechtsexperten zurückgreifen. Das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ermöglicht neue Perspektiven durch die Änderungen beim Insolvenzrecht und im Insolvenzplan.